19 April 2026, 16:16

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen gegen BLE – Arla Foods profitiert

Deutscher Briefmarkenstempel aus etwa 1913 mit drei Kühen und einer Burg, mit der Aufschrift "Landwirtschaftskammer."

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen gegen BLE – Arla Foods profitiert

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um Zahlungsfristen mit Molkereilieferant Arla Foods

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Supermarktkette Edeka mit dem Milchlieferanten Arla Foods rechtmäßig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Milchprodukte vereinbaren darf. Damit hebt das Gericht ein Verbot der BLE auf, das im Oktober des vergangenen Jahres erlassen worden war.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die BLE 2023 Hinweise erhalten hatte, dass Edeka mit einem Molkereilieferanten für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsziele von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) müssen Händler solche Lieferungen je nach Umsatz des Unternehmens und seiner Zulieferer innerhalb von 30 Tagen begleichen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer Überschätzung der Konzernumsätze und damit zu einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Frist führte.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Bestätigung, dass Lebensmitteleinzelhändler in ihren Geschäften mit Vertragspartnern rechtmäßig handeln. Gleichzeitig kritisierte der Verband die BLE für eine "wiederholte Neigung, bei der Durchsetzung rechtliche Grenzen zu überschreiten", und forderte die Behörde auf, in künftigen Fällen mehr Zurückhaltung zu üben.

Es ist bereits das zweite Mal, dass eine Entscheidung der BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes vor Gericht kippt. Die Behörde prüft nun eine Revision beim Bundesgerichtshof, will aber zunächst die Urteilsbegründung genau analysieren, bevor sie weitere Schritte einleitet.

Das Urteil ermöglicht es Edeka, die verlängerten Zahlungsfristen mit Arla Foods für Milchprodukte beizubehalten. Gleichzeitig wirft es Fragen zur Durchsetzungspraxis der BLE im Rahmen des Lieferkettengesetzes auf. Wie die Behörde weiter verfährt, hängt von der Auswertung der detaillierten Gerichtsentscheidung ab.

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