Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Nico PetersDrei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger Medizinprodukte betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein teures Wundauflagen-Präparat, das nie rechtmäßig verordnet wurde.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – eine Wundauflage, die pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Ihr Pflegedienst rechnete die Produkte anschließend bei den Kassen ab, obwohl die Patienten sie nicht benötigten. Der Apotheker behielt laut Anklage den Großhandelspreis abzüglich eines Rabatts von zehn Prozent und leitete den Rest an die Krankenschwester weiter.
Durch das System wurden insgesamt 3,6 Millionen Euro zu Unrecht erstattet. Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinschaftlichem vorsätzlichem Handeln aus und hat 30 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug identifiziert. Der Apotheker hingegen bestreitet, von der Betrugsmasche gewusst zu haben. Er gab an, er habe den Angaben zu geringeren Kosten vertraut und geglaubt, dass Wundversorger keine direkten Abrechnungen mit den Kassen vornehmen dürften.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die gesamte gestohlene Summe zurückzahlen. Bisher wurden rund 900.000 Euro erstattet, zudem wurden monatliche Ratenzahlungen von 10.000 Euro angeordnet. Eine weitere Rückforderung beim Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Der Prozess läuft weiter, ohne dass es klare Hinweise auf behördliche Maßnahmen gegen das SymbioInfekt TheraKit selbst gibt. Stand März 2026 ist das Produkt in keinen anerkannten Medizinprodukte-Registern verzeichnet, und es liegen keine dokumentierten behördlichen Reaktionen vor. Nun kommt es darauf an, die Kenntnis und Beteiligung der Angeklagten am Betrug nachzuweisen.






