BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Issa H. wegen des tödlichen Messerangriffs in Solingen vor fast zwei Jahren bestätigt. Die Entscheidung bringt den juristischen Abschluss eines Falls, der das Land erschüttert hat. Seine Revision wurde abgewiesen, und das ursprüngliche Urteil wurde in vollem Umfang bestätigt.
An einem Sommerabend im Jahr 2024 griff Issa H. Besucher eines Stadtfestes in Solingen mit einem Messer an. Drei Menschen starben, acht weitere wurden schwer verletzt. Die Ermittler stellten später fest, dass es sich nicht um ein zufälliges Ziel handelte – er wollte so viele Festivalbesucher wie möglich töten, da er in ihnen Symbole der westlichen Gesellschaft sah.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn bereits zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt. Die Vorwürfe umfassten dreifachen Mord, neun versuchte Morde sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er die extremistische Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) vollumfänglich übernommen und demokratische Werte abgelehnt hatte.
Während des Prozesses zeigte sich, dass Issa H. weiterhin radikale Überzeugungen vertrat und ein hohes Risiko für weitere Gewalttaten darstellte. Daher ordneten die Richter nach Verbüßung der Haftstrafe die Sicherungsverwahrung an. Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof scheiterte, da das Gericht keine Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil feststellte.
Mit diesem Urteil sind Issa H. alle rechtlichen Mittel erschöpft. Er wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, gefolgt von einer unbefristeten Sicherungsverwahrung aufgrund der von ihm ausgehenden fortbestehenden Gefahr. Der Fall ist damit abgeschlossen, alle gerichtlichen Verfahren wurden beendet.






