AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Nico PetersAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der am 26. September vom Landesvorstand Nordrhein-Westfalen gestellte Antrag wirft Fragen nach möglicher Voreingenommenheit auf. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht Richter Hartmut Beucker, der Schramm einst das Aufnahmegespräch führte und später dessen Mitgliedschaft befürwortete.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli. Kritiker argumentieren, sein Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland belege parteiische Haltung und untergrabe damit seine Neutralität innerhalb der AfD. Schramm weist diese Vorwürfe zurück und genießt weiterhin starke Unterstützung durch seinen örtlichen AfD-Verband.
Beuckers Rolle gerät zunehmend in die Kritik, da er selbst Verbindungen zur AfD-Fraktion unterhält. Zwar gibt es keine öffentlichen Aufzeichnungen, dass Beucker in den vergangenen fünf Jahren parteibezogene Entscheidungen getroffen oder Stellungnahmen abgegeben hätte – seine Mitgliedschaft könnte dennoch einen Interessenkonflikt darstellen. Zudem wird auf Schramm enge Beziehung zum AfD-Abgeordneten Sven Tritschler hingewiesen. Tritschler bezeichnete Schramm öffentlich als "langjährigen guten Freund" und pflegt eine besondere persönliche Verbindung zu ihm.
Der Befangenheitsantrag führt an, dass Beuckers angebliche persönliche Nähe zu Schramm die Unparteilichkeit zusätzlich gefährde. Schramms Position im lokalen AfD-Verband sowie seine Verbindungen zu Tritschler verschärfen die Zweifel, ob das Verfahren fair und neutral bleiben kann.
Über den Antrag muss nun entschieden werden – das Ergebnis wird darüber bestimmen, ob Beucker den Fall weiter leiten darf. Sollte der Antrag stattgegeben werden, müsste ein neuer Richter die Ausschlussverfahren gegen Schramm übernehmen. Der Streit spiegelt die größeren Spannungen innerhalb der AfD wider, die interne Disziplin und wahrgenommene Interessenkonflikte betreffen.






